Ich berate und vertrete Sie in Angelegenheiten
des Zivilrechts
(u.a. Miet-, Familien-, Verbraucherrecht) und
Ordnungswidrigkeitenrechts.
Sofern Sie keinen Beratungshilfeschein
mitbringen, entstehen Ihnen für ein Erstberatungsgespräch Kosten in Höhe von 100 Euro. Sollte weiterer Beratungsbedarf in derselben Angelegenheit bestehen, berechne ich für die Folgeberatung(en)
90 Euro. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein vorweisen können, entsteht eine Gebühr in Höhe von lediglich 15 Euro. Bei einer Rechtsvertretung rechne ich - sofern keine Beratungshilfe oder
Prozesskostenhilfe vorliegt - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
In dieser Beratung erläutere ich Ihnen
die Rechtslage zu Ihrem Anliegen und erarbeite mit Ihnen zusammen eine für Sie passende Lösung.
Wenn Sie mich nicht persönlich
erreichen, hinterlassen Sie mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten. Ich melde mich dann so schnell wie möglich und wir können einen Termin für ein Beratungsgespräch
vereinbaren.
Unter "Service" können
Sie sich zusätzlich über die von mir angebotenen Rechtsprodukte informieren.